
Eine kieferorthopädische Behandlung beginnt in der Regel
mit dem 9. bis 10. Lebensjahr, d.h. während des Durchbruchs
der seitlichen Zähne. Einige Fehlstellungen sollten bereits zu
einem früheren Zeitpunkt behandelt werden. Dazu zählen:
Frühbehandlung bedeutet aber auch, Einfluss auf bestimmte Habits (ungünstige Angewohnheiten, wie z.B. Daumenlutschen, Fingerlutschen, Wangenbeißen etc.) zu nehmen. So kann die Übertragung der Fehlstellung vom Milchgebiss auf das bleibende Gebiss verhindert werden.
Eine besondere Bedeutung hat die korrekte Zungenlage. Eine falsche Position der Zunge (in Ruhelage sowie beim Schlucken) kann zu erheblichen Zahnfehlstellungen und zu damit verbundenen Sprachlautstörungen führen.