
Bezahlt die Krankenkasse die Behandlung?
Entscheidend für eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse ist
die Einstufung der Fehlstellung nach den kieferorthopädischen Indikationsgruppen
(KIG). Die Behandlungsnotwendigkeit wird in 5 Gruppen eingestuft, wobei
erst ab Stufe 3 die Behandlungskosten übernommen werden. Eine weitere
Voraussetzung ist, dass der Versicherte zu Beginn der Behandlung das 18. Lebensjahr noch nicht überschritten hat. Außerdem sollen Behandlungen erst bei Durchbruch
der seitlichen bleibenden Zähne begonnen werden.
Habe ich einen Teil selbst zu zahlen?
Sollte die Behandlung von der Krankenkasse übernommen werden, muss der
Versicherte zunächst einen Eigenanteil von 20% (jedes weitere Kind 10%)
selber tragen. Nach planmäßigem Abschluss und guter Mitarbeit des Patienten
wird dieser Eigenanteil nach der Behandlung zurückerstattet. Unabhängig vom
Eigenanteil gibt es bei der festen Spange einige zusätzliche Leistungen, die nicht
oder nur teilweise von der Krankenkasse übernommen werden. Eine genaue
Erläuterung dieser Leistungen erfolgt vor dem Einsetzen der festen Spange
immer mit einem Elternteil.
Wird eine verloren gegangene Spange von der Krankenkasse ersetzt?
Da für die Krankenkasse dadurch Mehrkosten entstehen, muss der Verlust der
Spange der Kasse gemeldet werden. Kulante Kassen übernehmen bei einmaligem
Verlust meist die Kosten.
Wie erfolgt die Abrechnung?
Sie erhalten vierteljährlich eine Abrechnung. Auf dieser Rechnung ist Ihr
Versichertenanteil (20%) ausgewiesen. Bitte überweisen Sie nur diesen Betrag.
Die Höhe Ihres Anteils variiert und ist abhängig von den erbrachten Leistungen
im betreffenden Quartal.
Wozu dient die Abschlussbescheinigung?
Die Abschlussbescheinigung benötigen Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen,
um den gezahlten Versichertenanteil (20%) von der Krankenkasse zurück zu erhalten.
Zusammen mit allen Rechnungen reichen Sie die Bescheinigung bei Ihrer Kasse
ein. Mitglieder der privaten Krankenkassen benötigen keine Abschlussbescheinigung.
Wann bekomme ich die Abschlussbescheinigung?
Nach erfolgreichem Abschluss und Erstellung der vorgeschriebenen Schlussunterlagen der Behandlung, wobei das Ende der Behandlung nicht gleichzusetzen
ist mit dem Entfernen der festen Spange. Erfolgreicher Abschluss bedeutet, dass
nach aktiver Behandlung, noch für eine bestimmte Zeit eine »Nachtspange« getragen
werden muss. Erst ein stabilisierter Zustand gilt als abgeschlossen.
Wird eine Behandlung auch nach dem vollendeten 18. Lebensjahr erstattet?
Bei den über 18-Jährigen erfolgt eine Kostenübernahme nur dann, wenn auch ein
chirurgischer Eingriff nötig ist.
Die Behandlung beginnt vor dem 18. Lebensjahr, dauert aber
bis zum 20. Lebensjahr – zahlt die Kasse?
Entscheidend ist das Datum des Behandlungbeginns, das heißt, der kieferorthopädische
Behandlungsplan muss vor der Vollendung des 18. Lebensjahres der Krankenkasse vorliegen. Dass dann die Behandlung bis zum 20. Lebensjahr andauert, ist nicht entscheidend.
Was passiert, wenn die Krankenkasse die Behandlung nicht übernimmt?
Dann sind die Gesamtkosten der Behandlung privat zu tragen.
Sie erhalten in diesem
Fall einen Privatplan. Die
Gesamthöhe kann erst nach Befunderhebung benannt werden. Die Höhe ist abhängig
von der Dauer der Behandlung, Schwierigkeit und Behandlungsgerät. Es ist auf Wunsch eine
Vereinbarung zur Aufteilung der Kosten (monatliche Ratenzahlung über den
Behandlungszeitraum) möglich.
Kann ich mich privat zusatzversichern?
Eine private Zusatzversicherung ist möglich. Sie sollten jedoch darauf achten, dass
Kieferorthopädie möglichst zu 100% mitversichert ist. Es sollte außerdem vor Versicherungsabschluss noch keine kieferorthopädische Behandlungsnotwendigkeit festgestellt worden sein. Nach Abschluss der Versicherung müssen in der Regel mindestens
8 Monate bis zum Beginn einer Behandlung vergehen. Die Kosten einer privaten Zusatzversicherung staffeln sich nach dem Alter der Kinder und sind meist nicht sehr hoch.
Eine gute Übersicht finden Sie unter www.hanswaizmann.de